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Die Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses an den Gemeinschaftsschulen in Abendform bildet den Abschluss der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit in dem auf den Erwerb des mittleren Bildungsabschluss bezogenen Bildungsgang (Bildungsgang II) dieser Schulen. In der Abschlussprüfung soll der Schüler/die Schülerin nachweisen, dass er/sie die Lernziele erreicht hat, die in den Lehrplänen für den auf den mittleren Bildungsabschluss bezogenen Unterricht an Gemeinschaftsschulen vorgegeben sind.