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Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des Schuljahres an den einzelnen Schulen statt.
Der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung wird von der Schulaufsichtsbehörde[1] festgesetzt. Die schriftliche Prüfung findet an allen Schulen gleichzeitig statt.
Den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung bestimmt die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Schulleiter/der jeweiligen Schulleiterin.
Die Termine der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sind den Schülern/Schülerinnen durch den Schulleiter/die Schulleiterin alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.