Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Gemeinschaftsschulen in Abendform Vom 8. September 2000
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 3 AHptSchulAbschlPrO SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen