Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Beamte/die Beamtin nach Fähigkeiten, Kenntnissen, Leistungen und Persönlichkeit für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet ist.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus.