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Die Prüfung für die Laufbahn eines Gerichtsvollziehers/einer Gerichtsvollzieherin wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der bei dem Ministerium der Justiz gebildet wird.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und zwar als Beisitzern/Beisitzerinnen.
einem Richter/einer Richterin oder Beamten/Beamtin, der/die die Befähigung zum Richteramt besitzt,
als Vorsitzendem/Vorsitzenden,
einem Beamten/einer Beamtin des gehobenen Justizdienstes und
Jedes ordentliche Mitglied des Prüfungsausschusses hat einen oder mehrere Stellvertreter/eine Stellvertreterin oder mehrere Stellvertreterinnen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Stellvertreter/Stellvertreterinnen werden von dem Ministerium der Justiz für die Dauer von drei Jahren berufen.
Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen fällt der Prüfungsausschuss mit Stimmenmehrheit.