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Unter Aufsicht sind an vier Tagen fünf Arbeiten zu bearbeiten, die den Gebieten zu entnehmen sind. Die Dauer der Bearbeitung soll bei einer Aufgabe an einem Tag fünf Stunden, bei zwei Aufgaben an einem Tag je drei Stunden nicht übersteigen.
des Vollstreckungswesens mit den Schwerpunkten Mobiliarvollstreckung/Vermögensauskunft, bürgerliches Recht/Handelsrecht, Insolvenzrecht,
der Zustellungstätigkeit und
des Kostenrechts
Die schriftliche Prüfung findet an dem Ausbildungszentrum der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Ihre Ausgestaltung und Durchführung richtet sich nach den von der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen erlassenen Bestimmungen.