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Die fachtheoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang statt, der zum Zwecke der Verzahnung mit der praktischen Ausbildung in drei Abschnitte (erster, dritter und fünfter Ausbildungsabschnitt) aufgeteilt ist.
Der Lehrgang wird an dem Ausbildungszentrum der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Während des Lehrgangs unterstehen die Beamten/Beamtinnen der Dienstaufsicht der obersten Ausbildungsbehörde (§ 4); sie haben den Anordnungen des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin Folge zu leisten.
Im fünften Ausbildungsabschnitt werden vor allem die im vierten Ausbildungsabschnitt praktisch erworbenen Fähigkeiten fachtheoretisch erweitert und vertieft. Am Ende dieses Lehrgangs findet die schriftliche Prüfung gem. § 18 statt.
Die Einrichtung und Gestaltung des Lehrgangs richtet sich nach den von der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen erlassenen Bestimmungen.