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Der Anwärter/Die Anwärterin hat während des Vorbereitungsdienstes mindestens drei schriftliche Arbeiten zu fertigen; die Themen sind den Aufgabengebieten des Justizwachtmeisterdienstes zu entnehmen.
Die Arbeiten werden von dem Leiter/der Leiterin der Behörde oder von einem/einer von diesem/dieser bestimmten Richter/Richterin oder Beamten/Beamtin gestellt, bewertet und alsdann mit dem Anwärter/der Anwärterin besprochen.
Die schriftlichen Arbeiten sind zu einem besonderen Aufgabenheft zu nehmen und aufzubewahren.