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Die Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst wird vor einem Prüfungsausschuss, der bei dem Ministerium der Justiz gebildet wird, abgelegt.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, und zwar
einer Richterin oder einem Richter bzw. einer Beamtin oder einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzender oder als Vorsitzenden,
einer Beamtin oder einem Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes und
einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der die Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst bestanden hat, als Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Jedes ordentliche Mitglied im Prüfungsausschuss hat eine oder mehrere Stellvertreterinnen bzw. einen oder mehrere Stellvertreter.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von dem Ministerium der Justiz für die Dauer von drei Jahren berufen.