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Die Leistungen in der fachpraktischen und fachtheoretischen Ausbildung sind mit folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht (15 bis 14 Punkte); gut (2) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (13 bis 11 Punkte); befriedigend (3) = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht (10 bis 8 Punkte); ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht (7 bis 5 Punkte); mangelhaft (5) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können (4 bis 2 Punkte); ungenügend (6) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können (1 Punkt bis 0 Punkte). Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet werden.