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Befähigt für die Laufbahn des Werkdienstes sind Beamtinnen und Beamte des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes, die
die Meisterprüfung in dem betreffenden Handwerk erfolgreich abgelegt haben und
in einer Einführungszeit nachgewiesen haben, dass sie den besonderen Aufgaben der Beamtinnen und Beamten im Werkdienst gewachsen sind.