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Während des Vorbereitungsdienstes sind den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse über die Einrichtung und die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vermitteln. Sie sind mit den im Dienst der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister anzuwendenden Vorschriften, insbesondere über das Zustellungswesen, den Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst, das Waffenrecht sowie über den Waffengebrauch vertraut zu machen. Die Anwärterinnen und Anwärter sind in den Dienstgeschäften des Dienstes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister auf der Grundlage der hierfür erlassenen Dienstordnung praktisch auszubilden. Bis zur Dauer eines Monats sind sie in einer Justizvollzugsanstalt in den Aufgaben der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes beim Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterweisen. Während der Ausbildung soll Gelegenheit gegeben werden, den Dienst bei einer Staatsanwaltschaft kennenzulernen. Außerdem sollen Sicherungstechniken systematisch geübt werden. Das Nähere, insbesondere Zeit, Häufigkeit und Dauer, regelt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts nach den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.
Während des Vorbereitungsdienstes können Anwärterinnen und Anwärter zum Zwecke der gemeinsamen Ausbildung bei einem dafür geeigneten Gericht bis zu drei Monate zusammengefasst werden, wenn und soweit dies im Interesse einer sachgemäßen Ausbildung zweckmäßig ist.
Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter erfolgt unter der Anleitung und Aufsicht einer geeigneten Beamtin oder eines geeigneten Beamten des Dienstes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister.
Die Einstellungsbehörde erstellt nach Maßgabe der Inhalte des Absatzes 1 für die praktische Ausbildung einheitliche Tätigkeitskataloge. In diesen sind die wesentlichen Tätigkeiten aufzuführen, mit denen sich die Anwärterinnen und Anwärter während ihrer praktischen Ausbildung vertraut machen müssen. Die von den Einstellungsbehörden beziehungsweise den jeweils mit der Ausbildung betrauten Behörden zu führenden Kataloge werden nach jedem Ausbildungsabschnitt auch von den Anwärterinnen und Anwärtern unterzeichnet.
Die praktische Ausbildung richtet sich unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter nach den §§ 8 bis 10…
Während des Vorbereitungsdienstes können die Anwärter/Anwärterinnen zum Zweck der gemeinsamen Ausbildung bei einem Gericht oder mehreren dafür geeigneten…
Die Anwärterinnen und Anwärter lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen. Sie werden dabei in…
Die Anwärterinnen und Anwärter lernen in der Ausbildung die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen. Sie werden dabei in mindestens…
Durch die Zuteilung praktischer Arbeiten und schriftlicher Aufgaben aus dem jeweiligen Ausbildungsgebiet sollen die Anwärterinnen und Anwärter angehalten…
Beim Amtsgericht werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Fachpraxis I bis III in allen Aufgaben der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.