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Die Anwärterinnen und Anwärter haben in dem nach § 8 vorgeschriebenen Lehrgang innerhalb der Unterrichtsstunden mindestens elf schriftliche Arbeiten zu fertigen. Die Themen sind den Aufgabengebieten des Dienstes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zu entnehmen.
Die Arbeiten werden von den Lehrkräften des Lehrgangs in Abstimmung mit der Leiterin oder dem Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen oder einer von ihr oder ihm beauftragten Lehrkraft gestellt, bewertet und nach Möglichkeit anschließend mit der Anwärterin oder dem Anwärter besprochen.
Die schriftlichen Arbeiten sind zu einem besonderen Aufgabenheft zu den Personalakten zu nehmen.
Neben den schriftlichen Arbeiten können den Anwärterinnen und Anwärtern praktische Aufgaben gestellt werden. Ihre Bewertung ist Bestandteil der mündlichen Noten.
Während des Lehrgangs sind Leistungsnachweise zu erbringen.
Der Anwärter hat mindestens sechs schriftliche oder zeichnerische Arbeiten während des Vorbereitungsdienstes zu fertigen. Vom Anwärter während der Ausbildung…
Während der Ausbildung beim LBME NRW hat die Anwärterin oder der Anwärter für jedes Thema aus dem Unterrichtsplan einen Nachweis des Lernerfolgs zu erbringen.…
In allen Fachgebieten können weitere Aufgaben auch zur schriftlichen Bearbeitung gestellt werden. Deren Benotung fließt in die nicht schriftliche Note ein.…
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben einschließlich der für die Prüferinnen und Prüfer unverbindlichen Lösungsvorschläge werden durch das Ausbildungszentrum der…
Der Anwärter/Die Anwärterin hat während des Vorbereitungsdienstes mindestens drei schriftliche Arbeiten zu fertigen; die Themen sind den Aufgabengebieten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.