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Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19. Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Einmal in jeder Legislaturperiode erstellt und veröffentlicht das für Kultur zuständige Ministerium einen Landeskulturbericht, der zur Angebots- und…
Die Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vor. Dieser soll…
Das für Gesundheit zuständige Ministerium legt dem Landtag und der Landesgesundheitskonferenz regelmäßig vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz…
Der Landesausschuss Alter und Pflege kann die Landesregierung bei sämtlichen Fragen der Alten- und Pflegepolitik im Sinne des Alten- und Pflegegesetzes…
Einmal in jeder Legislaturperiode legt das für Weiterbildung zuständige Ministerium auf Grundlage des Berichtswesens Weiterbildung Nordrhein-Westfalen einen…
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie schreibt den Landesseniorenplan als Planungs- und Entwicklungsinstrument für die Seniorenpolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.