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In den staatlichen Abschlussprüfungen sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie das Ziel des jeweiligen Bildungsganges erreicht haben.
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und gegebenenfalls einem praktischen Teil. Die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben ist durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sicherzustellen.
Den jährlichen Terminrahmen für die schriftliche Abiturprüfung im Beruflichen Gymnasium bestimmt die oberste Schulaufsichtsbehörde.
Die Termine für die Fachhochschulreifeprüfung und die Prüfung gemäß § 50 der Anlage D sowie der Termin für die Aushändigung der Prüfungszeugnisse sind von der oberen Schulaufsichtsbehörde so festzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Zulassungsantrag gemäß der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen rechtzeitig stellen können.
Durch die staatliche Prüfung wird festgestellt, ob dem Teilnehmer aufgrund seiner Prüfungsleistung der angestrebte Abschluß ganz oder in einzelnen Fächern…
Die Termine für die schriftliche Abiturprüfung werden durch die oberste Schulaufsichtsbehörde bestimmt.
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung und den Beginn der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1. Die…
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung und den Beginn der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1. Die…
Durch die Abiturprüfung wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Mit dem Bestehen der staatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.