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Für die Führungsausbildung gelten sinngemäß die Vorschriften des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes über 2. Unterabschnitt Sonstige Ausbildung
Prüfungsablauf (§ 12),
Ergebnis der Laufbahnprüfung, Zeugnis (§ 16),
Niederschrift (§ 17) mit der Maßgabe, dass die Niederschrift mit Prüfungsakte bei der Feuerwehrschule des Saarlandes aufzubewahren ist,
Rücktritt von der Prüfung (§ 18),
Ordnungswidriges Verhalten (§ 19),
Wiederholung der Laufbahnprüfung (§ 20).