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Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich wie folgt: Abschnitt Ausbildungsinhalt Zeitraum I Grundausbildung 20 Wochen II Praktischer Ausbildungsabschnitt 1 „Wachpraktikum in der Funktion Truppführerin/Truppführer“ 10 Wochen III Ausbildung und Prüfung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter 12 Wochen IV Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst an einer Landesfeuerwehrschule 8 Wochen V Praktischer Ausbildungsabschnitt 2 „Wachpraktikum in der Funktion Gruppenführerin/Gruppenführer“ 18 Wochen VI Praktischer Ausbildungsabschnitt 3 „Heranführung an die Arbeit einer Zugführerin/eines Zugführers im Einsatzdienst“ bei einer Feuerwehr außerhalb des Saarlandes 18 Wochen VII Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst mit abschließender Laufbahnprüfung 18 Wochen Der Praktische Ausbildungsabschnitt 1 ist vor dem Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst zu absolvieren. Der Ausbildungsabschnitt kann in Abhängigkeit der Ausbildung zum Rettungssanitäter auch in zwei Abschnitten erfolgen. Im Rahmen des Praktischen Ausbildungsabschnittes 2 soll ein Wachpraktikum von vier Wochen bei einer Werkfeuerwehr außerhalb des Saarlandes absolviert werden. Wird der Laufbahnlehrgang in zwei Abschnitte aufgeteilt, so ist der Praktische Ausbildungsabschnitt 3 zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt des Laufbahnlehrganges zu absolvieren.
Bei Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 3 der Saarländischen Feuerwehrlaufbahnverordnung in der jeweils geltenden Fassung erstellt die Ausbildungsbehörde gemäß § 5 einen Ausbildungsplan, der dem Ministerium für Inneres und Sport vor Ausbildungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen ist.
Der Erholungsurlaub soll während der Praktika genommen werden.