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Die Einführungszeit für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte dauert zwölf Monate und gliedert sich wie folgt: Abschnitt Ausbildungsinhalt Zeitraum I Praktischer Ausbildungsabschnitt 1 „Wachpraktikum in der Funktion Gruppenführerin/Gruppenführer“ bei einer Berufsfeuerwehr außerhalb des Saarlandes 12 Wochen II Praktischer Ausbildungsabschnitt 2 Wachpraktikum bei einer Werkfeuerwehr außerhalb des Saarlandes 4 Wochen III Praktischer Ausbildungsabschnitt 3 „Heranführung an die Arbeit einer Zugführerin/eines Zugführers im Einsatzdienst“ bei einer Berufsfeuerwehr außerhalb des Saarlandes 18 Wochen IV Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst mit abschließender Laufbahnprüfung 18 Wochen Wird der Laufbahnlehrgang in zwei Abschnitte aufgeteilt, so ist der Praktische Ausbildungsabschnitt 3 zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt des Laufbahnlehrganges zu absolvieren.
Bei Verkürzung der Vorbereitungszeit auf neun Monate unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 3 der Saarländischen Feuerwehrlaufbahnverordnung in der jeweils geltenden Fassung erstellt die Ausbildungsbehörde gemäß § 5 einen Ausbildungsplan, der dem Ministerium für Inneres und Sport vor Ausbildungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen ist.
Der Erholungsurlaub soll während der Praktika genommen werden.