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Der Laufbahnlehrgang wird bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken durchgeführt.
Der Laufbahnlehrgang wird nach einem von der Feuerwehrschule des Saarlandes erstellten Lernzielkatalog durchgeführt. Er besteht aus theoretischen sowie praktischen Ausbildungskomponenten und dauert einschließlich der Laufbahnprüfung vier Wochen. Die Laufbahnausbildung endet mit der Laufbahnprüfung. Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter die für ihre oder seine Laufbahn erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten erworben hat und für die Aufgaben des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes geeignet ist. Insbesondere soll festgestellt werden, ob sie oder er in der Lage ist, einen Trupp innerhalb einer Gruppe oder Staffel nach Auftrag zu führen. Die Laufbahnprüfung ist vor dem Prüfungsausschuss gemäß § 11 abzulegen.
Die Ausbildungsakte der Anwärterin oder des Anwärters wird der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorgelegt. Diese oder dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Laufbahnlehrgang erfüllt sind.
Die Anwärterin oder der Anwärter wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Laufbahnprüfung zugelassen, wenn der Vorbereitungsdienst ordnungsgemäß durchlaufen wurde und die Leistungen in den Ausbildungsabschnitten I bis IV mindestens mit jeweils vier Punkten bewertet wurden. Für jede Prüfungsteilnehmerin sowie jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Prüfungsakte zu führen.