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Nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren können nach Abschnitt II qualifizierte Beamtinnen oder Beamte, die als Führerin oder Führer einer Taktischen Einheit ab eines selbständigen Trupps vorgesehen sind, den Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst (Gruppenführerlehrgang) absolvieren.
Ziel des Führungslehrganges mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst ist der Erwerb der Befähigung zum Führen taktischer Einheiten bis zur Stärke einer Gruppe sowie zur Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke einer Gruppe. Der Führungslehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Sie ist vor dem Prüfungsausschuss der Feuerwehrschule des Saarlandes gemäß § 26 abzulegen. In begründeten Fällen kann, mit Zustimmung der Feuerwehrschule des Saarlandes, die Ausbildung und Prüfung an einer anderen Landesfeuerwehrschule durchgeführt werden.
Die Ausbildungsbehörde meldet die Beamtin oder den Beamten schriftlich oder elektronisch mittels des offiziellen Anmeldevordruckes bei der Feuerwehrschule des Saarlandes an.
Die Beamtin oder der Beamte wird, sofern die Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllt sind, durch die Feuerwehrschule des Saarlandes einberufen. Die Ausbildungsbehörde erhält eine Benachrichtigung über die Einberufung.