§ 9 FwSchVO
Nach Abschluss eines Lehrgangs ist durch eine Prüfung festzustellen, ob die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer das Ausbildungsziel erreicht haben. Bei Lehrgängen nach § 8 Absatz 5 kann die Prüfung von der Berufsfeuerwehr Saarbrücken oder von den mit der Durchführung beauftragten Gemeinden durchgeführt werden.
Der Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst schließt mit einer Prüfung gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) in der jeweils geltenden Fassung ab. Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Landesfeuerwehrschule abgelegt.
Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhalten die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Hat eine Lehrgangsteilnehmerin oder ein Lehrgangsteilnehmer das Ausbildungsziel nicht erreicht, so erhält sie oder er eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Seminaren erhalten eine Teilnahmebescheinigung.