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Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis der Fachhochschulreife (Anlage). In dem Zeugnis wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen; es enthält folgenden Berechtigungsvermerk: „Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004 in seiner jeweiligen Fassung - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“
Das Zeugnis ist von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter und dem Klassenlehrer zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde[3] und der Schule zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz. Wer die Abschlussprüfung als Schulfremder abgelegt hat, erhält im Zeugnis einen entsprechenden Vermerk.