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Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis (Anlage 4) und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Betriebswirt (Fachrichtung Unternehmensführung)/Staatlich geprüfte Betriebswirtin (Fachrichtung Unternehmensführung) (Bachelor Professional in Wirtschaft)“ zu führen. Hierüber wird von der Schulaufsichtsbehörde [2] eine Urkunde (Anlage 5) ausgestellt.
Das Abschlusszeugnis bestätigt zudem nach durchgängiger Teilnahme am Unterricht im Wahlpflichtfach Fremdsprache den Erwerb der Fachhochschulreife, soweit der Zeugnisinhaber/die Zeugnisinhaberin nicht bereits über diesen Bildungsstand verfügt. Die entsprechende Zeugniseintragung lautet: „Dieses Zeugnis bestätigt aufgrund der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung den Erwerb der Fachhochschulreife. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.”
Das Abschlusszeugnis ist von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Akademieleiter/der Akademieleiterin und dem Lehrgangsleiter/der Lehrgangsleiterin zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde und der Akademie zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Wer die Prüfung als Externer/Externe abgelegt hat, erhält im Abschlusszeugnis einen entsprechenden Vermerk.