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Die Ausbildung an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe hat zum Ziel, Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung zu einer gehobenen beruflichen Qualifikation zu führen und zu befähigen, Aufgaben im mittleren Funktionsbereich gastgewerblicher Betriebe zu übernehmen. Sie schließt mit einer Staatlichen Prüfung ab. Das Bestehen der Prüfung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Gastronom/Staatlich geprüfte Gastronomin“.
Durch ein zusätzliches Lernangebot (Zusatzbereich) und eine Zusatzprüfung wird entsprechend befähigten Schülern die Möglichkeit eröffnet, einen mittleren Bildungsabschluss zu erwerben, der zum Besuch der Klassenstufe 12 der Fachoberschule eines entsprechenden Fachbereichs berechtigt.