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Die Ausbildung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe in Verbindung mit der anschließenden berufspraktischen Ausbildung hat zum Ziel, nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife eine berufliche Qualifikation zu vermitteln und die Teilnehmer/Teilnehmerinnen zu befähigen, Führungsaufgaben in Bereichen des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Fremdenverkehrsgewerbes zu übernehmen. Der erfolgreiche Abschluss der schulischen und berufspraktischen Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Assistent für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe (HBFS)/Staatlich geprüfte Assistentin für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe (HBFS)“.