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Die Aufnahme in eine Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist bei der betreffenden Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufsweges,
die Nachweise der Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 6 in beglaubigter Abschrift,
eine Erklärung des Bewerbers, gegebenenfalls mit Nachweisen, ob er bereits eine Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe besucht bzw. an der Abschlussprüfung einer solchen Schule teilgenommen hat.
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
Über die Aufnahme eines Bewerbers entscheidet der Schulleiter. In begründeten Zweifelsfällen legt er den Aufnahmeantrag der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor. Abschnitt III Staatliche Abschlussprüfung a) Allgemeine Bestimmungen