Gesetze
Normtext wird geladen …
Die Aufnahme ist bis zu einem vom Schulleiter/von der Schulleiterin (Akademieleiter/Akademieleiterin) jeweils festzusetzenden Anmeldetermin bei der Akademie in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufsweges sowie die zum Nachweis der in § 5 genannten schulischen und beruflichen Aufnahmevoraussetzungen erforderlichen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift beizufügen.
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
Über die Aufnahme eines Bewerbers/einer Bewerberin entscheidet der Akademieleiter/die Akademieleiterin in Form eines schriftlichen oder elektronischen Bescheides. In begründeten Zweifelsfällen legt er/sie den Aufnahmeantrag der Schulaufsichtsbehörde [2] zur Entscheidung vor.