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Die Aufnahme in eine Fachschule für Technik ist bis zu einem von der Schulleitung jeweils festzusetzenden Anmeldetermin bei der Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufsweges,
die zum Nachweis der in § 8 genannten schulischen und beruflichen Aufnahmevoraussetzungen erforderlichen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift,
eine Erklärung des Bewerbers oder der Bewerberin, gegebenenfalls mit Nachweisen, ob er/sie bereits eine Fachschule für Technik besucht oder an der Abschlussprüfung einer solchen Schule teilgenommen hat.
Falls die erforderlichen Zeugnisunterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung in Form eines schriftlichen oder elektronischen Bescheides. In begründeten Zweifelsfällen legt sie den Aufnahmeantrag der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.