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Die Aufnahme ist bis zu einem vom Schulleiter/von der Schulleiterin jeweils festzusetzenden Anmeldetermin bei der Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und gegebenenfalls Berufsweges, die Zeugnisse über die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht nach § 6 Satz 1 sowie das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife bzw. das Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife in beglaubigter Abschrift beizufügen. Liegt das betreffende Hochschulreifezeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, ist das vorangehende Zeugnis beizufügen; das Hochschulreifezeugnis ist umgehend nach Erteilung nachzureichen.
Falls die erforderlichen Zeugnisunterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin in Form eines schriftlichen oder elektronischen Bescheids. In begründeten Zweifelsfällen legt er/sie den Aufnahmeantrag der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.