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Die Ausbildung besteht aus einem fachwissenschaftlichen Studium und einem berufspraktischen Studium. Die Lehrveranstaltungen der Fachstudien betragen zusammen mindestens 2.200 Lehrstunden und verteilen sich auf die Fachgruppen
Rechtswissenschaftenmit den Schwerpunkten Verfassungsrecht einschließlich Europarecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Grundlagen des Privatrechts,
Wirtschaftswissenschaftenmit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft und Finanzwirtschaft,
Verwaltungswissenschaftenmit den Schwerpunkten Verwaltungs- und Organisationslehre und Informations- und Kommunikationstechnologie und
Sozialwissenschaftenmit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt: 1. Grundstudium mit einmonatigem Praktikum 8 Monate 2. Praktikum I 4 Monate 3. Hauptstudium I 4 Monate 4. Praktikum II 4 Monate 5. Hauptstudium II 4 Monate 6. Praktikum III 4 Monate 7. Hauptstudium III 8 Monate
Während des einmonatigen Praktikums nach Absatz 2 Nummer 1 sollen sich die Anwärterinnen und Anwärter im Sinne eines Einführungspraktikums mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung vertraut machen und dabei Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für die Arbeit in der Verwaltung erforderlich sind. Insbesondere soll hierbei der Behördenaufbau vermittelt werden.
Auf das fachwissenschaftliche Studium werden zwei Vier-Wochen-Urlaube verteilt. Auf das berufspraktische Studium entfällt ein Vier-Wochen-Urlaub.