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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt,
nach den charakterlichen, geistigen und persönlichen Anlagen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung geeignet erscheint und
die Voraussetzungen nach § 22 der Saarländischen Laufbahnverordnung erfüllt.