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Die Einstellung der Bewerberinnen und der Bewerber erfolgt zum 1. Oktober.
Vor der Einstellung sind diese aufzufordern,
ihre Geburtsurkunden vorzulegen,
bei der zuständigen Meldebehörde den Antrag auf Erteilung eines „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu stellen und
das Gesundheitszeugnis einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes oder einer sonstigen beamteten Ärztin oder eines sonstigen beamteten Arztes vorzulegen.