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Die Eignung der Bewerber wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren festgestellt (Eignungsprüfung). An dem Auswahlverfahren nehmen die Bewerber teil, die nach den eingereichten Unterlagen am besten geeignet erscheinen, mindestens das Dreifache der Zahl der zu besetzenden Stellen. Die Einstellungsbehörden können die Durchführung der Eignungsprüfungen der Saarländischen Verwaltungsschule übertragen.
Die Einstellung der Bewerber erfolgt zum 1. Oktober.
Vor der Einstellung ist der Bewerber aufzufordern
eine Geburtsurkunde vorzulegen,
bei der für ihn zuständigen Meldebehörde den Antrag auf Erteilung eines „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu stellen,
das Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes oder eines sonstigen beamteten Arztes vorzulegen.