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Für die Bewertung der Diplomarbeit, der schriftlichen Prüfungsarbeiten und der Leistungen in der mündlichen Prüfung sind folgende Noten zu verwenden: 13 bis 15 Punkte = sehr gut = für eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 10 bis 12 Punkte = gut = für eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 7 bis 9 Punkte = befriedigend = für eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; 4 bis 6 Punkte = ausreichend = für eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; 1 bis 3 Punkte = mangelhaft = für eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; 0 Punkte = ungenügend = für eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.
Gesamtnoten werden errechnet, indem die Summe der Ergebnisse der vorgeschriebenen Einzelleistungen durch die Zahl der vorgeschriebenen Einzelleistungen dividiert wird. Gesamtnoten sind auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die dritte Dezimalstelle wird kaufmännisch gerundet.