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Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Sie kann insoweit gekürzt werden, als die Beamtinnen und Beamten während ihrer bisherigen Tätigkeit bereits hinreichende Kenntnisse, wie sie für die neue Laufbahn gefordert werden, erworben haben, jedoch höchstens auf zwei Jahre. Die §§ 11 bis 16 finden entsprechend Anwendung.
Die Beamtinnen und Beamten bleiben bis zur Verleihung eines Amtes der Laufbahn des gehobenen Dienstes in ihrer bisherigen Rechtsstellung.