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Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3.2 auszustellen. Sie ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel der Bezirksregierung zu versehen, bei der der Prüfungsausschuss eingerichtet ist. Der Auszubildende, dessen gesetzlicher Vertreter, die Ausbildungsstätte und die Berufsschule werden über das Ergebnis der Zwischenprüfung durch die Bezirksregierung unterrichtet. Eine Zweitschrift verbleibt bei der zuständigen Bezirksregierung, bis die Abschlussprüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden ist. Teil 4 Abschlussprüfung Kapitel 1 Vorbereitung der Abschlussprüfung
Die zuständige Bezirksregierung prüft, ob alle zur Zwischenprüfung anstehenden Auszubildenden angemeldet sind. Sie informiert die Auszubildenden und…
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung erhalten die Auszubildenden, ihre gesetzlichen Vertreter und die Ausbildenden von der zuständigen Stelle eine…
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung und deren Ergebnis wird von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Prüfling, dem oder der…
die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung,
Über die Zwischenprüfung erhalten die oder der Auszubildende, die gesetzliche Vertretungsperson und die Ausbildungsstätte eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage…
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung erhalten die Auszubildenden, ihre gesetzlichen Vertreter und die Ausbildenden von der zuständigen Stelle eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.