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Die Zwischenprüfung ist vom Prüfungsausschuss wie folgt zu bewerten: eine in besonderem Maße den Anforderungen entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte eine den Anforderungen entsprechende Leistung = 91 - 67 Punkte eine den Anforderungen entsprechende Leistung, die aber Mängel aufweist = 66 - 50 Punkte eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung = 49 - 0 Punkte.
Die Zwischenprüfung ist zu bewerten und der Ausbildungsstätte mit Bewertung zuzusenden. Die Ausbildungsstätte hat das Ergebnis der Zwischenprüfung mit dem jeweiligen Auszubildenden zu besprechen und das Ergebnis des Gesprächs zu dokumentieren.
Die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung sind wie folgt zu bewerten: sehr gut eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Für die Durchführung der Zwischenprüfung gelten die §§ 6 und 11 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie und sinngemäß die §§…
Die Zwischenprüfung findet nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres statt. Sie soll bis zum 30. November beendet sein.
Vor Beendigung der Probezeit, vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung und zum Schluss eines jeden Ausbildungsjahres ist über den Auszubildenden eine…
Die Prüfungsleistungen in der Zwischenprüfung sind wie folgt zu bewerten: A = 100 bis 81 Punkte = der Ausbildungsstand entspricht voll den Anforderungen B = 80…
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3.2 auszustellen. Sie ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.