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Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich je nach Ausbildungsberuf nach den §§ 7, 12 oder 14 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie.
Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung.
Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur…
Die Gliederung der Abschlussprüfung sowie ihre Dauer richten sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai…
Für die Feststellung des Gesamtergebnisses und des Bestehens der Abschlussprüfung sind die jeweiligen Absätze 1 und 2 der §§ 8, 13 und 15 der Verordnung über…
Die Gliederung der Zwischenprüfung sowie ihre Dauer richten sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai…
Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.