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Über die Abschlussprüfung ist eine Niederschrift nach den Mustern der Anlagen 5.1, 5.2 oder 5.3 zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von den an der Festsetzung der Bewertung beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Niederschrift soll eindeutig und verständlich sein. Sie ist von der Prüferin oder dem Prüfer, von der Schriftführerin oder vom Schriftführer und von der…
Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 8 zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die…
Die Niederschriften über den mündlichen und den praktischen Teil der Abschlussprüfung sind von dem Vorsitz des Prüfungsausschusses oder der Lehrkraft des…
Über den Verlauf der Prüfungen in den Teilen 1 und 2 der Abschlussprüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist jeweils eine…
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift (Anlage 2.1 bis 2.3) zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.