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Wer nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, wiederholt das zweite Jahr der Qualifikationsphase, sofern die Verweildauer (§ 2 Abs. 1) dadurch nicht überschritten wird.
Am Ende des Wiederholungsjahres wird erneut über die Zulassung entschieden. Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang des zweiten Jahres der Qualifikationsphase werden unwirksam.
Bei einer Wiederholung der Abiturprüfung werden die im vorherigen Durchgang des zweiten Jahres der Qualifikationsphase erhaltenen Leistungsbewertungen, die…
Wer in dem ersten Jahr der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann bis zum Ende des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase auf…
Eine nichtbestandene Prüfung kann nach Ablauf eines Semesters einmal wiederholt werden. In der Abiturprüfung erworbene Leistungsbewertungen werden unwirksam.…
Studierende, die nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden, können im Rahmen ihrer Höchstverweildauer (§ 4 Abs. 3) bis zu zwei Semester wiederholen. § 59 gilt…
Ein Schüler/Eine Schülerin, bei dem/der bereits im Verlauf der Hauptphase festgestellt wird, dass er/sie die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreichen…
Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet nach einem Jahr statt. Bei einer Wiederholung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.