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Eine nichtbestandene Prüfung kann nach Ablauf eines Semesters einmal wiederholt werden. In der Abiturprüfung erworbene Leistungsbewertungen werden unwirksam. Studierende können im Rahmen der Höchstverweildauer auf Antrag zwei Semester wiederholen. In diesem Fall ist erneut über die Zulassung zu entscheiden. Die Leistungsbewertungen des vorherigen Durchgangs werden unwirksam. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen.
Die Wiederholungsprüfung richtet sich nach den Bestimmungen für die Abiturprüfung.
Unterabschnitt
Weitere Berechtigungen in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg
Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere…
Abschnitt
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird am Ende des Wiederholungshalbjahres oder –jahres die Zulassung nicht erreicht oder die…
Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich
Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.