Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewerbung um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in deren oder dessen Bezirk die Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher ausgeübt werden soll, zu richten.
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, ob und welche Schulden bestehen.
Über die Zulassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Vor der Entscheidung über das Gesuch veranlasst die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die amtsärztliche Untersuchung und Begutachtung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Aussicht genommen ist, durch die untere Gesundheitsbehörde.
Über die Zulassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er kann bei Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 2 die…
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er kann die persönliche…
Die Bewerbung um Zulassung zum Eignungslehrgang ist auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirks zu richten, dem…
Bewerberinnen oder Bewerber, die bereits im Justizdienst stehen, reichen ihr Gesuch auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den…
Die Leiterin oder der Leiter des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, bei dem oder der die Bewerberin oder der Bewerber beschäftigt ist, hat sich in einer…
Über die Aufnahme entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber eingestellt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.