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Das Gesuch um Zulassung zur Einführungszeit ist auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirks zu richten, dem die Bewerberin oder der Bewerber angehört beziehungsweise in dem der Eignungslehrgang nach §§ 7 bis 13 absolviert wird.
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, ob und welche Schulden bestehen.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 2 hat sich die Leiterin oder der Leiter des Gerichts oder der Behörde, bei der die Bewerberin oder der Bewerber beschäftigt ist, in einer dienstlichen Beurteilung über die Befähigung und fachliche Leistung sowie über die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für die Zulassung zur Einführungszeit für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes, insbesondere über deren oder dessen Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Organisationsfähigkeit zu äußern.
Über die Zulassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er kann bei Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 2 die persönliche Vorstellung anordnen und weitere Feststellungen veranlassen. Vor der Entscheidung über das Gesuch veranlasst die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die amtsärztliche Untersuchung und Begutachtung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Zulassung zur Einführungszeit in Aussicht genommen ist, durch die untere Gesundheitsbehörde. Einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung bedarf es nicht, soweit eine solche bereits anlässlich der Zulassung zum Eignungslehrgang durchgeführt wurde und zu einer Wiederholung kein Anlass besteht.
Über die Zulassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er kann die persönliche Vorstellung der Bewerberin oder des…
Über die Zulassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Vor der Entscheidung über das Gesuch veranlasst die Präsidentin oder…
Gegen Ende der Einführungszeit lässt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zur Prüfung zu, falls sie…
Die Leiterin oder der Leiter des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, bei dem oder der die Bewerberin oder der Bewerber beschäftigt ist, hat sich in einer…
Die Entscheidung über die Eignung für die Zulassung zur Einführungszeit für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher trifft die…
Bewerberinnen oder Bewerber, die bereits im Justizdienst stehen, reichen ihr Gesuch auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.