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Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Befähigung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zu vermitteln.
Der Vorbereitungsdienst umfasst den Eignungslehrgang (§§ 7 bis 13 der Gerichtsvollzieherausbildungsordnung) von sechs Monaten und die Einführungszeit (§§ 14 bis 22 der Gerichtsvollzieherausbildungsordnung) von 20 Monaten. Daran schließt sich das Prüfungsverfahren (§§ 23 bis 36 der Gerichtsvollzieherausbildungsordnung) an.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen,
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte zwei Jahre. Die…
Der Vorbereitungsdienst umfaßt die Ausbildung und Prüfung.
Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Prüfung. Er dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert vierundzwanzig Monate.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist, die Befähigung für die jeweilige Laufbahn zu vermitteln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.