Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Aufnahme in eine Höhere Berufsfachschule für Automatisierungstechnik ist bis zu einem vom Schulleiter/von der Schulleiterin jeweils festzusetzenden Anmeldetermin bei der Schule in schriftlicher Form oder elektronisch zu beantragen. Dem Antrag sind ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und gegebenenfalls Berufsweges sowie das Zeugnis, aus dem die Berechtigung zum Studium an der Universität des Saarlandes hervorgeht, bzw. das Zeugnis der Fachhochschulreife in beglaubigter Abschrift beizufügen. Liegen diese Zeugnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, ist das vorangehende Zeugnis beizufügen; das Zeugnis, aus dem die Berechtigung zum Studium an der Universität des Saarlandes hervorgeht, bzw. das Zeugnis der Fachhochschulreife ist umgehend nach Erteilung nachzureichen.
Falls die erforderlichen Zeugnisunterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
Über die Aufnahme eines Bewerbers/einer Bewerberin entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. Der Bewerber/Die Bewerberin erhält einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid. In begründeten Zweifelsfällen legt der Schulleiter/die Schulleiterin den Aufnahmeantrag der Schulaufsichtsbehörde[4] zur Entscheidung vor.