Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Prüfung mitwirkt, ist zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Abschnitt IV Zuerkennung der Berufsqualifikation
§ 40 APO-HBFS-HGFKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen