ErgPrfLatGraPrO SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 23 ErgPrfLatGraPrO SLVerschwiegenheitspflichtVerordnung - Prüfungsordnung - über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums und Graecums Vom 8. Februar 1989 § 22§ 24 Wer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Prüfung mitwirkt, ist zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Abschnitt VI In-Kraft-Treten