ÜDStPrO SL 2018 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 25 ÜDStPrO SL 2018VerschwiegenheitspflichtVerordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018 § 24§ 26 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiWer bei der Vorbereitung oder Durchführung der Prüfung mitwirkt, ist zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Abschnitt VII Schlussvorschriften