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Jede Prüfungsarbeit wird vom zuständigen Fachlehrer der Klasse 12 und von einem vom Schulleiter bestimmten weiteren Fachlehrer korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren voneinander ab, so setzt der Schulleiter im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er kann weitere Fachlehrer hinzuziehen.
Die Note (in Wortzensur) und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Erst- und Zweitkorrektor bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Falle des Absatzes 2 bestätigt der Schulleiter zusätzlich die durch ihn festgesetzte Note.
Die Schulaufsichtsbehörde[3] kann bei Bedarf für die einzelnen schriftlichen Prüfungsfächer Korrektorenkonferenzen einberufen, in denen die besonderen Probleme der Arbeiten besprochen und die anzulegenden Bewertungsmaßstäbe endgültig festgesetzt werden. Abschnitt IV Mündliche Prüfung