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Bei der mündlichen Prüfung werden die Schüler einzeln geprüft. Der Schulleiter setzt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission den Prüfungsplan fest.
Die mündliche Prüfung in einem Fach soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei der Prüfung kollegial zusammen. Die Verpflichtung des Fremdprüfers, auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit der Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe bedacht zu sein, bleibt dadurch unberührt. Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist berechtigt, sich in die Prüfung einzuschalten und Prüfungsfragen zu stellen.
Die Mitglieder des Fachausschusses setzen die Note für die mündliche Prüfungsleistung einvernehmlich fest. Stimmen sie in der Bewertung nicht überein, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist ein schriftliches oder elektronisches Protokoll zu fertigen, das von den Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen ist; hierbei kann die handschriftliche Unterschrift auch elektronisch abgegeben werden. In das Protokoll sind der Name des Prüflings, der Beginn und das Ende der Prüfung, der Prüfungsverlauf, die Stoffgebiete, denen die Fragen entnommen wurden, sowie die Vermerke über die Qualität der entsprechenden Antworten, die Beratungsergebnisse und die Note der mündlichen Prüfung aufzunehmen. Schriftlich gestellte Aufgaben mit beigegebenen Texten und Bearbeitungsunterlagen sind zusammen mit den Notizen des Prüflings dem Protokoll beizufügen.
Bei Schulen in freier Trägerschaft kann als Zuhörer an der mündlichen Prüfung - ausgenommen die Beratung und die Beschlussfassung über die Leistungsbewertung - ein Vertreter des Schulträgers teilnehmen. d) Abschluss der Prüfung